Nach Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer berechtigt, Vereinigungen mit dem Ziel der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu gründen und zu führen. Die Regelung dieser Bedingungen erfolgt im Allgemeinen durch den Abschluss von Tarifverträgen, wobei die Grundzüge im Tarifvertragsgesetz geregelt sind. Eine der Hauptaufgaben des Arbeitgeber-Verbandes von Remscheid und Umgebung e.V. ist es, die Interessen seiner Mitglieder bei der Gestaltung der Tarifverträge wirkungsvoll zu vertreten.

In den zurückliegenden Jahren des Aufbaus und der folgenden wirtschaftlichen Blüte und Hochkonjunktur ging es darum, durch Flächentarifverträge die Arbeitsbedingungen in den einzelnen Branchen möglichst umfassend zu regeln. Ziel war es, für die Betriebe gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen. Im Laufe der Jahre ist so ein perfektes und fast allumfassendes Tarifwerk entstanden, das für fast alle Fragen eine Regelung anbietet, andererseits aber die Reaktionsmöglichkeiten der Unternehmen einschränkt und für individuelle und flexible Problemlösungen kaum Platz lässt.

Um solche individuellen Lösungen in Unternehmen bei gleichzeitiger Mitgliedschaft im Verband zu ermöglichen, bietet der Verband seit 1999 den Unternehmen an, auch ohne Tarifbindung Mitglied zu sein.

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