Service > Rechtsberatung
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit
des Verbandes besteht in der umfassenden Rechtsberatung
der Mitgliedsunternehmen in allen arbeits- und
sozialrechtlichen Fragen. Dazu gehört die
Vertretung der Mitgliedsunternehmen in allen
Rechtsstreiten vor den Arbeitsgerichten, den
Sozialgerichten und auch vor den Verwaltungsgerichten – soweit
dort Randfragen aus dem Bereich des Arbeits-
und Sozialrechts behandelt werden. Hinzu kommt
eine Vielzahl von Verfahren bei unterschiedlichen
Behörden wie etwa Hauptfürsorgestelle,
Regierungspräsident, Arbeitsamt usw.
Prozesstätigkeit
des Verbandes
Neu übernommene Rechtsstreite pro Jahr
