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Service > Rechtsberatung

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Verbandes besteht in der umfassenden Rechtsberatung der Mitgliedsunternehmen in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Dazu gehört die Vertretung der Mitgliedsunternehmen in allen Rechtsstreiten vor den Arbeitsgerichten, den Sozialgerichten und auch vor den Verwaltungsgerichten – soweit dort Randfragen aus dem Bereich des Arbeits- und Sozialrechts behandelt werden. Hinzu kommt eine Vielzahl von Verfahren bei unterschiedlichen Behörden wie etwa Hauptfürsorgestelle, Regierungspräsident, Arbeitsamt usw.

Prozesstätigkeit des Verbandes
Neu übernommene Rechtsstreite pro Jahr

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