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Nach Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes
sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer berechtigt,
Vereinigungen mit dem Ziel der Wahrung und Förderung
der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu gründen
und zu führen. Die Regelung dieser Bedingungen
erfolgt im Allgemeinen durch den Abschluss von
Tarifverträgen, wobei die Grundzüge
im Tarifvertragsgesetz geregelt sind. Eine der
Hauptaufgaben des Arbeitgeber-Verbandes von Remscheid
und Umgebung e.V. ist es, die Interessen seiner
Mitglieder bei der Gestaltung der Tarifverträge
wirkungsvoll zu vertreten.
In den zurückliegenden Jahren des Aufbaus
und der folgenden wirtschaftlichen Blüte
und Hochkonjunktur ging es darum, durch Flächentarifverträge
die Arbeitsbedingungen in den einzelnen Branchen
möglichst umfassend zu regeln. Ziel war
es, für die Betriebe gleiche Ausgangsbedingungen
zu schaffen. Im Laufe der Jahre ist so ein perfektes
und fast allumfassendes Tarifwerk entstanden,
das für fast alle Fragen eine Regelung anbietet,
andererseits aber die Reaktionsmöglichkeiten
der Unternehmen einschränkt und für
individuelle und flexible Problemlösungen
kaum Platz lässt.
Um hier Abhilfe zu schaffen, wird seit einigen
Jahren eine intensive Diskussion auch mit dem
Tarifvertragspartner, der IG Metall, darüber
geführt, wie die Tarifverträge zu
reformieren sind, damit den einzelnen Betrieben
mehr Möglichkeiten für spezielle
Lösungen gegeben werden können. Die
in den letzten beiden Jahren abgeschlossenen
Tarifverträge, etwa zur Altersteilzeit,
tragen diesen neuen Gesichtspunkten Rechnung.
Bei den überkommenen Verträgen sind
allerdings noch viele Änderungen nötig.
Hierüber wird mit der IG Metall verhandelt.